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  • Rechtsanwalt Marcus Spiralski
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Familienrecht Dortmund


Was kommt im Falle einer Scheidung auf mich zu? Wieviel muss der Unterhaltspflichtige nach der Trennung an den Unterhaltsberechtigten und die Kinder zahlen? Was ist mit Haus und Auto?

Bei einer Scheidung kommen neben der emotionalen Belastung viele rechtliche Klärungsfälle auf Sie zu, wie Sorge- und Umgangsrecht, Hausrat, Wohneigentum, Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich darauf spezialisiert, Sie mit meiner Kanzlei in Dortmund in diesen Themen zu vertreten und Ihnen auch darüber hinaus beratend zur Seite zu stehen.


Scheidung

Ehescheidung

Heutzutage wird fast jede zweite Ehe geschieden. Die Ehe ist nach der Definition des Gesetzes dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Im Regelfall müssen die Eheleute zunächst ein Jahr getrennt leben, bevor sie sich einvernehmlich scheiden lassen können. In Ausnahmefällen finden sogenannte Härteklauseln Anwendung, z. B. bei Gewalt in der Ehe.

Mit einer Scheidung geht also nicht nur eine hohe emotionale Belastung, sondern auch eine Vielzahl rechtlicher Folgen einher. Wenn Sie sich diesen nicht gewachsen fühlen, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht aufklären lassen. Gerne bin ich, von der Rechtsanwaltskanzlei Marcus Spiralski, für Sie da und kläre Sie über die Folgen, Kosten und rechtlich nötigen Entscheidungen einer Scheidung auf!

Sorgerecht

Sorgerecht und Umgangsrecht

Im Falle einer Scheidung ist vorgesehen, dass die Eltern das gemeinsame Sorgerecht behalten. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Eltern beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgeben, wonach das Sorgerecht beiden Eltern zustehen soll. Meine Rechtsanwaltskanzlei strebt die Lösung an, die das Kindeswohl nicht gefährdet. Im Einzelfall prüfe ich natürlich auch, ob ein alleiniges Sorgerecht zweckmäßig ist.

Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht und bedeutet, dass der Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen gewährleistet werden soll. In der Regel haben die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil und es finden Besuchskontakte zu dem anderen Elternteil statt. Erst wenn eine Besuchsregelung zwischen den Eltern nicht möglich ist, erfolgt eine Vermittlung durch das Jugendamt und – wenn auch sodann keine Regelung möglich ist – durch das Familiengericht. Selbstverständlich stehe ich Ihnen in allen Regelungen zum Familienrecht in Dortmund und Umgebung mit Rat und Tat beiseite.

Unterhalt

Anspruch auf Unterhalt

Beim Unterhaltsanspruch unterscheidet man zwischen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Unterhalt für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung. Der Unterhaltsanspruch des Kindes richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils.

Für die Ermittlung des Trennungsunterhalts ist es notwendig, das Nettoeinkommen beider Parteien zu berechnen und sodann nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen, ehebedingter Verbindlichkeiten (Kredite etc.), Kindesunterhalt etc. das bereinigte Nettoeinkommen zu ermitteln.

Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

In einer Ehe mit Kindern geht einer der Eheleute oftmals zumindest vorübergehend nicht arbeiten. Da dieser Ehepartner nur sehr geringe Rentenanwartschaften in dieser Zeit erwirbt, erfolgt durch den Gesetzesgeber ein Rentenausgleich. Mit dem Scheidungsantrag entscheidet das Familiengericht über den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.

Wenn eine Ehe weniger als drei Jahre gehalten hat, entfällt der Ausgleich und kann nur auf Antrag stattfinden. Durch die Unterzeichnung eines Notarvertrages kann auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet werden.

Zugewinnausgleich

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich wird mit dem Anfangs- und dem Endvermögen der einzelnen Ehegatten berechnet. Anfangsvermögen ist das Vermögen, welches einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes (Zeitpunkt der Eheschließung) gehört. Endvermögen ist das Vermögen, welches einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten am Ende des Güterstandes gehört. Das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, kann dann bei einer Scheidung aufgeteilt werden. Der Ehepartner, der während der Ehe weniger Vermögen hinzugewonnen hat, muss allerdings den Ausgleich per Antrag verlangen.

Andere Regelungen greifen, wenn ein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Auch hierzu berate ich Sie gerne!

Hausrat

Hausrat und Ehewohnung

Aus einem gemeinsamen Haushalt zwei zu machen ist oft emotional belastend und schwierig, da geklärt werden muss, was zum Hausrat gehört und was eindeutig einem der Ehepartner zugeordnet werden kann. Treffen die Parteien keine einvernehmliche Vereinbarung zum Hausrat, erfolgt die Teilung desselben auf Antrag eines der Ehegatten im Verhältnis 1 : 1. Hilfreich ist, wenn eine Liste aller Hausratsgegenstände erstellt ist und eventuelle Kreditverträge zur Hand sind.

Kommt eine Einigung nicht zustande, kann sich einer der Partner, soweit dies notwendig ist um eine sogenannte schwere Härte zu vermeiden, die Wohnung gerichtlich zuweisen lassen.


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